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Ratgeber zum Kauf einer Immobilie in Spanien

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Immobilienkauf

Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Spanien wissen wir genau, wie bedeutend der Schritt zum Kauf eines Hauses ist, besonders an einem Ort wie Spanien.

Unser erfahrenes, mehrsprachiges Team in unserem Hauptbüro in Quesada und in den Villamartín-Büros an der Costa Blanca steht Ihnen bei jedem Aspekt Ihres Immobilienkaufs in Spanien zur Seite.

Ab Ihrem ersten Kontakt mit uns werden wir uns bemühen, Ihre Anforderungen zu identifizieren und Ihnen relevante Optionen innerhalb Ihres Budgets anzubieten. Wir helfen Ihnen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Kauf einer spanischen Immobilie zu finden. Wir sind spezialisiert auf Wiederverkaufs- und Neubauimmobilien für jedes Budget, sowohl an der Küste der Costa Blanca als auch im Landesinneren.

Unsere Berater beantworten gerne Ihre Fragen und stellen Ihnen alle Hintergrundinformationen und Dienstleistungen zur Verfügung, damit Ihr Kaufprozess eine erfreuliche Erfahrung wird und Sie das Beste aus Ihrem spanischen Immobilienkauf herausholen können.

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Sichere Beratung von Anfang bis Ende

Ob Sie sich in Spanien oder im Ausland befinden, Ihr persönlicher Berater wird mit Ihnen zusammenarbeiten, um die richtige Immobilie zu finden. Wir haben Zugang zu über 1.000 Wiederverkaufsimmobilien sowie zu Neubauten. Die Expertise Ihres Beraters hilft Ihnen, die Suche auf die relevanten Optionen und Ihr ideales Zuhause einzugrenzen.

Wir organisieren keine Besichtigungstouren. Unsere Kunden sind in der Regel unabhängig denkende Personen, die lieber eigenständig reisen. Während des Hauskaufprozesses bieten wir umfassende Unterstützung und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

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Schneller Leitfaden zum Immobilienkaufprozess in Spanien


Der Kaufprozess von Immobilien in Spanien ist sehr einfach. Sobald wir eine Immobilie gefunden haben, die Sie kaufen möchten, leisten Sie in der Regel eine Reservierungsanzahlung, die die Immobilie vom Markt nimmt und den Preis festlegt.
Der nächste Schritt ist der Abschluss des privaten Kaufvertrags für die Immobilie in Spanien.

Übertragungssteuer

Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP)
Diese Steuer gilt, wenn die Immobilie als eine zweite oder spätere Übertragung betrachtet wird (d.h. nicht der Erstkauf einer neu gebauten Immobilie). Die allgemeine Regel ist ITP @ 10%.

Notarkosten

Die Notarkosten werden immer vom Käufer bezahlt und basieren auf dem in der Kaufurkunde angegebenen Kaufpreis. Zur Sicherheit sollte man Notargebühren mit 1% des in der Urkunde angegebenen Kaufpreises kalkulieren. In vielen Fällen liegen die Notargebühren jedoch eher bei 0,5% (oder weniger) des angegebenen Preises.

Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch

Die Gebühren für die Eintragung des Verkaufs ins Grundbuch werden immer vom Käufer bezahlt und basieren auf dem in der Kaufurkunde angegebenen Kaufpreis. Zur Sicherheit sollte man 1% des angegebenen Kaufpreises kalkulieren, obwohl die Gebühren je nach Immobilie und Region deutlich niedriger sein können.

Zusammenfassend,

man sollte mit bis zu etwa 13% des Kaufpreises für Steuern und andere Kosten rechnen, basierend auf einem Kaufpreis von 100.000€ oder mehr.
N.B. Wenn der Käufer eine Hypothek aufnimmt, gibt es keine zusätzlichen Kosten, abgesehen von möglichen Bewertungsgebühren. Dies kann bei der Beantragung der Hypothek mit dem Bankdirektor besprochen werden.


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Plusvalía

Eine besondere Erwähnung verdient die lokale Kapitalertragsteuer – bekannt als Plusvalía. Diese Steuer gilt nur für den Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem städtische Immobilien gebaut sind, und wird zum Zeitpunkt der Übertragung solcher Immobilien erhoben. Sie wird auf Grundlage des valor catastral (einem Verwaltungswert, der in der Regel niedriger als der Marktwert ist, manchmal erheblich niedriger) der Immobilie berechnet. Die zu zahlende Summe hängt davon ab, wie lange der Verkäufer die Immobilie besessen hat: Je länger der Verkäufer die Immobilie besessen hat, desto höher ist die Steuer. Diese Steuer ist vom Verkäufer zu zahlen.

Kapitalertragsteuer

Spanische Immobilien, die von einem nicht ansässigen Eigentümer verkauft werden, unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 19% bis 24%, mit einer 3%igen Quellensteuer, die beim Notartermin einbehalten wird. Dieser Betrag wird anschließend von den 19% - 24% abgezogen.
Abschließend werden Sie den Kauf Ihrer spanischen Immobilie abschließen. Dies ist der Tag, an dem Sie die Schlüssel erhalten und Ihr neues Zuhause genießen können. Auch nach dem Kauf stehen wir Ihnen bei der Pool- oder Gartenpflege, kleinen oder großen Bauarbeiten zur Seite. Wenn Sie aktiv nach Immobilien suchen und regelmäßig Informationen über die besten verfügbaren Angebote erhalten möchten, warum melden Sie sich nicht bei unserer Mailingliste an und sind die Ersten, die sehen, was Ihr nächstes Zuhause oder Ihre Investition sein könnte?

Petra Hönig

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