Petra Hönig
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Ihr professioneller Immobilienmakler an der Costa Blanca

Ratgeber zum Kauf einer Immobilie in Spanien

Erwerb eines Grundstücks

Mit über 23 Jahren Erfahrung im nationalen und internationalen Immobiliensektor sind wir uns bewusst, dass der Kauf einer Liegenschaft ein komplexes und anspruchsvolles Verfahren ist. Wir möchten eine komfortable und formlose Erfahrung für unsere Interessenten gewährleisten. Bei der ersten Kontaktaufnahme ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen welchen Anforderungen die gewünschte Immobilien entsprechen sollte. Spezialisiert auf die Mittelmeerküste und umliegende Regionen der Costa Blanca, verfügen wir über ein umfangreiches Angebot an modernen Neubauprojekten, gepflegten Gebrauchtimmobilien und Investitionsmöglichkeiten. Ihr fester, ortskundiger Ansprechpartner unterstützt Sie mit vielen Hintergrundinformationen um sicherzustellen das Sie eine perfekt auf Sie zugeschnitten Immobilie finden.

Um ein passendes Objekt verbindlich zu reservieren muss eine Anzahlung abhängig vom Kaufpreis geleistet werden. Anschließend wird in Abstimmung mit dem Eigentümer ein Termin zur Überschreibung festgelegt. Zwischenzeitlich organisieren wir alle erforderlichen Unterlagen und übernehmen die Ummeldung sämtlicher Versorgungsverträge. In Spanien fallen zuzüglich zum Kaufpreis noch folgenden Kaufnebenkosten an:

Grunderwerbsteuer (Impuesto Sobre Transmisiones Patrimoniales-ITP)

Diese Steuer wird fällig, wenn die Immobilie eine zweite oder weitere Übertragung erfährt. Der allgemeine Steuersatz für die ITP liegt z.Zt bei 10%.

Notarkosten

Der Notar wird gewöhnlich immer vom Käufer bezahlt und prozentual honoriert. In vielen Fällen jedoch werden Notargebühren von 0,5 %vom Verkaufpreis fällig.

Eintragung der Immobilie im Grundbuch

Aufwendungen in Zusammenhang mit der Registrierung der Immobilie im Grundbuchamt werden vom Käufer bezahlt und werden in Bezug auf die Kaufpreishöhe berechnet. Diese Gebühr beträgt ca. 1% des deklarierten Kaufpreises.

Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia)

Dies ist eine kommunale Steuer, sie gilt nur für die Wertsteigerung der Immobilie in der Provinz, in dem sich die Liegenschaft befindet und wird zum Zeitpunkt der Übertragung erhoben. Die Plusvalia wird berechnet auf der Grundlage des Katasterwertes (ein administrativer Wert, der in der Regel niedriger ist als der Marktwert der Immobilie). Der zu zahlende Betrag hängt davon ab, wie lange der Verkäufer die Immobilie besessen hat. Je länger der Zeitraum desto mehr beträgt die Höhe der Steuer. Diese Steuer wird vom Verkäufer gezahlt.

Für weitere ausführliche Informationen zum Kauf einer Immobilie in Spanien können Sie uns gerne jederzeit auch telefonisch oder schriftlich kontaktieren.



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